BESONDERER FOKUS

Zahnärztliche Chirurgie / Oralchirurgie

Was ist Oralchirurgie?

Die Oralchirurgie ist ein Teilgebiet der Zahnmedizin und gehört (neben Kieferorthopädie, Parodontologie und öffentlichem Gesundheitswesen) zu den Gebietsbezeichnungen in der Zahnmedizin, die von approbierten Zahnärzten durch eine mindestens vierjährige (MWO, §2(3)), ganztägige und hauptberufliche Weiterbildung mit abschließender Prüfung erworben werden können. Danach darf der weitergebildete Zahnarzt sich „Fachzahnarzt für Oralchirurgie“ nennen und wird auch Oralchirurg genannt.

Die MWO listet in Anhang 3 einen umfangreichen Operationskatalog auf, der während der Weiterbildung nachgewiesen werden muss. Hierzu gehören unter anderem:

  • Operative Weisheitszahnentfernungen
  • Entfernung verlagerter Zähne
  • Chirurgische Endodontie / Wurzelspitzenresektionen
  • Chirurgische Parodontitisbehandlung
  • Lippen- und Zungenbändchenkorrektur
  • Hemisektion und Praemolarisierung
  • Zystektomie, Zystostomie
  • Entfernung gutartiger Tumoren
  • Implantologie
  • Mukogingivalchirurgie

In der Regel können oralchirurgische Eingriffe ambulant in örtlicher Betäubung durchgeführt werden. Auf Wunsch oder bei entsprechender Indikation können alle Maßnahmen unter Lachgassedierung in Analgosedierung (Dämmerschlaf) oder in ITN durchgeführt werden. Die beiden letztgenannten Methoden werden bei uns in der Praxis von einer Fachärztin für Anästhesie mit ihrem Team übernommen. Die nachfolgenden Informationen dienen lediglich zur Vorabinformation über unsere Behandlungsschwerpunkte, ersetzen aber nicht das persönliche Arzt-Patienten Aufklärungsgespräch!

Extraktion/ operative Zahnentfernung

Eine Zahnentfernung kann durch eine einfache Extraktion (Zange) oder durch eine operative Entfernung (Osteotomie) erfolgen.

Zahnentfernungen werden durchgeführt, wenn:

  • Zähne durch Karies bedingt zerstört sind
  • durch ein Trauma (z.B. Unfall) geschädigt wurden
  • der Zahnhalteapparat erkrankt ist (Zahnlockerung)
  • Platzmangel besteht (kieferorthopädische Gründe)
  • der Zahn zystische Veränderungen (apikale ostitis) aufweist

Operative Entfernung von Weisheitszähnen

Warum sollten Weisheitszähne entfernt werden?

Die Weisheitszähne entwickeln sich als letzte Zähne des Ober- und Unterkiefers und brechen im jugendlichen Alter oder später durch. Weisheitszähne können belassen werden, wenn sie vollständig und in regelrechter Position (putzbar!) bei ausreichend Platzangebot durchgebrochen sind. Die Weisheitszähne sind bezüglich Form, Wurzelanzahl sowie Größe die variabelsten Zähne des gesamten Gebisses und weisen häufig Stellungsanomalien auf, die Anlass zu Komplikationen beim Durchbruch geben. Bei ca. 80% der Patienten ist der Kiefer nicht groß genug für die Aufnahme von Weisheitszähnen (Platzmangel). Deshalb bleiben die Zähne häufig unter der Schleimhaut (retiniert) oder im Knochen (impaktiert) oder brechen nur zum Teil durch (teilretiniert). Als mögliche Komplikation impaktierter Zähne kann es zu einer Verschiebung der Zähne mit resultierendem Engstand im Frontzahnbereich kommen Entfernung der Weisheitszähne nach kieferorthopädischer Behandlung und Retention des Frontzahnsegments mit Retainern). Weiter hin kann es aufgrund des unvollständigen Durchbruchs zu Entzündungen mit Schmerzen, Infektionen, bis hin zur Abszessbildung, und Schädigung der Nachbarzähne durch langjährigen Druck und Taschenbildung mit nachfolgender Karies führen. Bei Nichtentfernung kann das Gewebe das den Weisheitszahn umgibt, Zysten (flüssigkeitsgefüllte Hohlräume) bilden, die zur Auflösung des umgebenden Knochens, bis hin zur Spontanfraktur, führen können.

Wann sollten Weisheitszähne entfernt werden?

Mit zunehmendem Alter wird die Entfernung der Weisheitszähne schwieriger, da der Kieferknochen kompakter wird. Sobald absehbar ist, dass sich die Weisheitszähne nicht in die Zahnreihe einordnen können, sollte die operative Entfernung frühzeitig erfolgen, um das Auftreten von Komplikationen zu vermeiden. Bei beidseitiger Weisheitszahnanlage sollte die Entfernung seitenweise in zwei getrennten Sitzungen erfolgen. Auf Wunsch können auch alle Weisheitszähne in einer Sitzung entfernt werden (z.B. in ITN oder wenn es sich um „einfach“ zu entfernende Zähne handelt).

Wie läuft die Weisheitszahnentfernung ab?

In der Regel werden Weisheitszähne ambulant unter Lokalanästhesie entfernt. Die bedeckende Schleimhaut wird vor der Spritze oberflächlich betäubt. Den nachfolgenden Einstich empfindet man in der Regel für einen kurzen Moment als Druckgefühl. Die Lokalanästhesie Betäubt das Operationsgebiet und erzielt Schmerzfreiheit. Zunächst wird die bedeckende Schleimhaut abgelöst und der Zahn dargestellt. Wenn der Zahn von Knochen bedeckt ist, muss dieser vorsichtig entfernt werden. Der Zahn wird entweder als Ganzes entfernt oder bei entsprechender Verlagerung in einzelne Fragmente zerteilt. Der Eingriff dauert je nach Befund zwischen 30 Minuten (bei Entfernung von 2 Weisheitszähnen) und 60 Minuten (bei Entfernung von 4 oder stark verlagerten Weisheitszähnen). Am Ende der Operation wird die Schleimhaut wieder vernäht. Bei Bedarf erfolgt die Einlage einer Streifendrainage. Die Nahtentfernung erfolgt nach 5-7 Tagen bei uns oder Ihrem Hauszahnarzt. Nach erfolgter Operation erhalten Sie in der Regel eine Krankmeldung für drei Tage. Die operative Entfernung von Weisheitszähnen wird von allen gesetzlichen Versicherungen übernommen. Eine Entfernung der Weisheitszähne in Sedierung (Lachgas oder Analgosedierung) oder ITN (Narkose) stellt für gesetzlich versicherte Patienten eine Wunschbehandlung dar und muss selbst bezahlt werden. Hierüber erhalten sie von uns präoperativ einen entsprechenden Kostenvoranschlag.

Wurzelspitzenresektion

Warum muss eine Wurzelspitzenresektion durchgeführt werden?

Aus unterschiedlichen Gründen (Karies, Trauma, parodontale Erkrankungen) kann der Nerv eines Zahnes zu Grunde gehen, was in der Regel durch eine konventionelle Wurzelbehandlung behoben werden kann. In manchen Fällen (anatomische Besonderheiten, starke Wurzelkrümmungen, Zahnfrakturen im unteren Drittel, überstopftes Wurzelfüllmaterial, Perforationen, apikale ostitis, Zystenbildung oder abgebrochene Wurzelkanalinstrumente), kann es aber trotz korrekt durchgeführter Wurzelbehandlung zu persistierenden Schmerzen und Problemen führen. Dann ist eine Amputation (Resektion) der Wurzelspitze und die Entfernung des infizierten Gewebes zum Erhalt des Zahnes notwendig.

Wie läuft eine Wurzelspitzenresektion ab?

Eine Wurzelspitzenresektion wird in der Regel ambulant in Lokalanästhesie durchgeführt. Beim Eingriff wird zunächst die Schleimhaut im Bereich der Wurzelspitze abgelöst und der über der Wurzelspitze liegende Knochen vorsichtig abgetragen. Das untere Drittel der Wurzelspitze und das darum liegende entzündete Gewebe wird entfernt. Danach wird der Wurzelkanal von „unten“ (retrograd) mit Ultraschallinstrumenten aufbereitet, gesäubert und mit Wurzelfüllmaterial gefüllt und abgedichtet. Das Operationsgebiet wird anschließend mit einer Naht versorgt, die nach ca. 5-7 Tagen von uns oder Ihrem Hauszahnarzt entfernt werden kann. Sie erhalten für 3-4 Tage eine Krankmeldung. Der Eingriff dauert je nach Befund und Position des Zahnes zwischen 30 und 60 Minuten. Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für diesen Eingriff. Nur Behandlungen auf Wunsch in Sedierung (Lachgas /Analgosedierung) oder ITN (Narkose) müssen privat berechnet werden. Hierüber erhalten Sie präoperativ einen entsprechenden Kostenvoranschlag.